Lanterswil (Transkription Nr. 899)

Schulort Lanterswil
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 423-424
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Tobel
Agentschaft 1799: Sternenberg
Kirchgemeinde 1799: Busslingen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Bussnang
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Fragen über den Zustand der Schulen an jeden Orte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Landertschwyl.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Kirchengemeind Bußlingen. Agent-schaft. Sterenberg.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Zum Districkt Tobel.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Thurgaü.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerthalb des Umkreises der nächsten Viertel stund, 4. Häüser. jnnerthalb des Umkreises der 2ten Viertelstund, 5 Häüser. jnnerthalb des Umkreises der 3ten Viertelstund. 3. Häüser. jnnerthalb des Umkreises der 4ten. Viertelstund. 9. Häüser. jnnerthalb des Umkreises. der 5ten Viertelstund. 11. Häüser. jnnerthalb des Umkreises der 6ten Viertelstund. 2. Häüser. jnnerthalb des Umkreises der 7ten Viertelstund. 3. Häüser.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Sterenberg, Niederhof, Häüseren, Thos, Habersrüthj, Kirchbühl, Reimensperg.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

1/4. Stund.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

70. Namlich. 41. Knaben 29. Mädchen. ¢3577¢¢ Repetier Schühler: 19. Namlich. 8. Knaben 11. Mädchen. ¢/3577¢¢

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Mährwyl, Braunau, Hagenwyl, Mettlen, Jn dem bezirck ein Stund.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

bisher nach nicht.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen schreiben, und Singen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja. 18. Wochen.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Namenbüchli. Christl. Catechismus. Zeugnusbuch, Testament etwa auch Zeitungen.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Sie enthalten Sprüch der Hl: Schrift, kurze lieder, Psalmen u. Gebether.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

3. Stund Vor- und 3. Stund nach Mittag

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Schulgemeind und der Pfarrer. nach abgelegtem Examen

III.11.bWie heißt er?

Jacob Reymann.

III.11.cWo ist er her?

Aus dem Schochen, der Pfarrey Turbenthal.

III.11.dWie alt?

50. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. 7.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

1. Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jm Zürich Gebieth.Jch hab schon 26. Jahr Schul gehalten.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja. Jch halte auch wieder Schul.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)

||[Seite 3] Nichts.

IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Nein . Ja.

IV.13.bWie stark ist er?

u. 721. fl.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

aus den Zinßen.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.

Jch halte in einer mir angewiesenen gewöhnlichen Wohnstuben Schul.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jch halte in einer mir angewiesenen gewöhnlichen Wohnstuben Schul.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.

Wochentlich. 2 fl. 15. xr.

IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

Nota. ist die oben Numero: 13. angezeigte Summen.

IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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